Die Radtouren werden veranstaltet von dem Betrieb „Aktiv im Urlaub“. Der Betrieb arbeitet auf der Basis der Bedingungen, die nachfolgend abgedruckt sind.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer oder mehrerer Radtouren verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder formlos schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail und ist verbindlich.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird der Preis für die Radtour bzw. Radtouren fällig.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Homepage bzw. auf dem Plakat. Die dort enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Angaben zu erklären.
4. Leistungsänderungen
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Wetterbedingt sind zeitliche Verschiebungen bzw. Ersatzleistungen möglich.
5. Rücktritt durch den Kunden.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Radtour nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sofern der Kunde auf die Leistungen ganz oder teilweise verzichtet, erfolgt keine Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Radtour vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Vertrag kündigen:
Wenn vor Beginn der Tour Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Tour befürchten lassen, erhält.
Wenn der Kunde die Durchführung der Tour, ungeachtet einer Abmahnung des Gruppenleiters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Tour hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht oder den strikten Anweisungen des Gruppenleiters nicht folgt.
Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Preis.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Werden die Tour infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Krankheit des Veranstalters beeinträchtigt oder verhindert, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. Kosten für die Rückbeförderung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Bei Aufhebung infolge Krankheit des Veranstalters erfolgt eine anteilmäßige Rückerstattung.
9. Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt, soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden des Veranstalters verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter an der Veranstaltung teilnimmt.
Die Anweisungen des Gruppenleiters sind zu befolgen. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen wird keine Haftung übernommen.
Zu den Leistungen gehört ausdrücklich nicht die Vermietung des Fahrrades. Für Schäden, die auf Fehler des Fahrrades zurückzuführen sind, haftet nicht der Veranstalter der Radtouren. Der Kunde hat sich deshalb nach dem Erhalt des Fahrrades vom Fahrradverleih vor Antritt der Tour selbst vom Zustand des Fahrrades zu überzeugen. Auch während der Tour ist der Kunde für eine evtl. Instandhaltung des Fahrrades selbst verantwortlich. Der Gruppenleiter wird jedoch, soweit es ihm möglich ist, Hilfestellung geben.
10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Gruppenleiter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tour gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Im eigenen Interesse des Kunden sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang beim Veranstalter. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte.
12. Sonstiges
Die Angaben zu körperlichen Anforderungen bei den Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch die Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.
13. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Touren des Betriebes „Aktiv im Urlaub“ ist Kiel. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
14. Veranstalter
Die in der Homepage bzw. auf dem Plakat veröffentlichten Radtouren werden von dem Betrieb „Aktiv im Urlaub“ veranstaltet. Betriebsinhaber: Bernd Rabe, Schneiderkamp 17, 24107 Kiel, Telefon 0431 – 314176, Handy 01725889997.